Ablauf der ärztlichen Abklärung
Die Diagnostik erfolgt gemäß den aktuellen S3-Leitlinien und stützt sich auf eine Kombination aus standardisierten Testverfahren, ausführlicher Eigenanamnese und Fremdanamnese.
1. Standardisiertes Erst-Screening:
2. Klinisches Anamnesegespräch:
Ausführliche ärztliche Exploration (60–90 Minuten) zur Erfassung von Entwicklungsgeschichte, aktuellen Beeinträchtigungen und Verhaltensmustern.
3. Differentialdiagnostik & Befunderhebung:
Abgrenzung gegenüber anderen psychiatrischen oder somatischen Krankheitsbildern (unter Einbezug von Schulzeugnissen, Vorbefunden und ggf. Fremdanamnese).
4. Befundbesprechung & Therapieempfehlung:
Auswertung der Diagnostik, schriftliche Befunderstellung sowie Beratung zu evidenzbasierten Behandlungsoptionen (u. a. Pharmakotherapie, Psychotherapie, Psychoedukation).
Abrechnung und Kosten
Die Abrechnung erfolgt transparent als privatärztliche Leistung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Kosten für ärztliche Diagnostik und Behandlung in der Regel. Inwieweit eine Übernahme stattfindet, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Für gesetzlich Versicherte erfolgt die Abrechnung als Selbstzahlerleistung.